Berufsbildungszentrum Mölln
Regionales Berufsbildungszentrum
des Kreises Herzogtum Lauenburg

Rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts

Tischler/-in Stundentafel / Lernfelder Ansprechpartner Rechtsgrundlagen BGJ-Holztechnik
 

Informationsblatt Berufsgrundbildungsjahr Holztechnik
(BGJ - Holztechnik)
Stand: November 2005

 Schulart und Ausbildungsziel 
 Aufnahmevoraussetzungen 
 Unterrichtsfächer 
 Vergütung 
 Lernmittel 
 Anmeldungen 
 Organisation des zweiten und dritten Ausbildungsjahres 

 

 

Schulart und Ausbildungsziel

Das Berufsgrundbildungsjahr Holztechnik ist eine einjährige schulisch organisierte Vollzeitmaßnahme mit hohem Praxisanteil für Jugendliche, die beabsichtigen im Tischlerhandwerk (allgemein: Berufsfeld Holztechnik) eine Lehre machen zu wollen. Es ersetzt vollständig das erste Ausbildungsjahr der dreijährigen Ausbildung zum Tischler. Bei erfolgreicher Teilnahme muss die Übernahme in das zweite Ausbildungsjahr im Rahmen eines Ausbildungsvertrages mit einem anerkannten Ausbildungsbetrieb des Tischlerhandwerks erfolgen.

Auf Antrag der Tischlerinnung erfolgt ab dem 01.August 2003 im Kreis Herzogtum Lauenburg die Ausbildung zum Tischler im ersten Ausbildungsjahr ausschließlich im Berufsgrundbildungsjahr.

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Aufnahmevoraussetzungen

Einzige Aufnahmevoraussetzung ist der Abschluss eines Vorvertrages mit einem Ausbildungsbetrieb. Dieser beinhaltet:

  1. die Regelung der Übernahme in das zweite Ausbildungsjahr der Tischler-ausbildung,
  2. die beiderseitige (Schüler /Betrieb) Verpflichtung zur Durchführung von Betriebspraktika in den Herbst- und Oster- bzw. Frühjahrsferien.

Dieser Vorvertrag wird zwischen Schüler und Ausbildungsbetrieb abgeschlossen.

Im BGJ - Holztechnik stehen an den Beruflichen Schulen Mölln maximal 30 Plätze zur Verfügung. Sollten mehr Vorverträge abgeschlossen werden, werden die Teilnehmer im Rahmen eines schulischen Auswahlverfahrens bestimmt.

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Unterrichtsfächer

Berufsbezogen:

Berufsübergreifend:

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Vergütung

Da es sich um schulische Maßnahme handelt erfolgt keine Vergütung.

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Lernmittel

Theorieunterricht:
Die Berufsschule stellt im Rahmen der gesetzlichen Lernmittelfreiheit einen Teil der für den Theorieunterricht notwendigen Fachbücher. Der Schüler stellt die notwendigen Schreib- und Zeichenmaterialien und soweit erforderlich weitere Fachbücher.

Fachpraxisunterricht:
Die Berufsschule stellt die für den Fachpraxisunterricht notwendigen Werkzeuge und Verbrauchsmaterialien. Der Schüler stellt die Arbeitskleidung (Sicherheitsschuhe, Gehörschutz, und Tischlerhose).

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Anmeldungen

Die Anmeldung erfolgt über die Betriebe an das Schulbüro der Beruflichen Schulen Mölln. Der Anmeldung ist eine Kopie des Vorvertrages beizulegen (Vorvertrag herunterladen als PDF oder DOC )

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Organisation des zweiten und dritten Ausbildungsjahres

Der offizielle Beginn des sich an das Berufsgrundbildungsjahr anschließenden Berufsausbildungsverhältnisses zum Tischler ist unabhängig vom jeweiligen Schuljahresende der 01. September jedes Jahres.

Im zweiten und dritten Ausbildungsjahr erfolgt die Beschulung an einem Wochentag.

Die verbleibenden überbetriebliche Ausbildungskurse werden wie folgt terminiert (unter Vorbehalt der Werkstattorganisation).

Maschinenlehrgang TSM 2: 3. Ausbildungshalbjahr
Maschinenlehrgang TSM 3: 4. Ausbildungshalbjahr
Grundlagen der Ober-
flächenveredelung:
4. Ausbildungshalbjahr

(Anmerkung: Grundausbildungs- und TSM 1-Lehrgang werden in das Berufsgrundbildungsjahr integriert.)

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