Berufsbildungszentrum Mölln
Regionales Berufsbildungszentrum
des Kreises Herzogtum Lauenburg
Rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts
Maurer/in
Ausbildungsvertrag (Lehrvertrag)
Ausbildungsdauer
Duale Ausbildung
1. bis 3. Ausbildungsjahr
Gesellenprüfung und Berufsschulabschluss
Weiterbildung
Ausbildungsvertrag (Lehrvertrag)
Um Maurer/in zu werden, muss man einen Ausbildungsvertrag (Lehrvertrag) mit einem Ausbildungsbetrieb (z. B. einem selbständigen Maurermeister)abschließen.
Ausbildungsdauer
Die Ausbildung dauert in der Regel drei Jahre.
Besonders fleißige und begabte Auszubildende können nach der Zwischenprüfung eine
Lehrzeitverkürzung von einem halben Jahr beantragen. Bei entsprechender Vorbildung ist
eine kürzere Lehrzeit möglich.
Duale Ausbildung
Die handwerkliche (praktische) Ausbildung findet im Betrieb und in der überbetrieblichen Ausbildungsstätte (ÜAS) der Baugewerbeinnung des Kreises Herzogtum Lauenburg in Mölln statt. Die theoretischen Kenntnisse werden in der Berufsschule (BS) vermittelt. Zwischen allen drei Ausbildungsstätten findet eine enge Kooperation statt. Zudem befinden sich die Berufsschule und die ÜAS in unmittelbarer Nachbarschaft.
Ausbildungsverlauf
Im ersten Jahr befinden sich die Auszubildenden in der Baugrundstufe. Sie besuchen in einwöchigen Blöcken abwechselnd etwa 16 Wochen die Berufsschule und etwa 17 Wochen die überbetriebliche Ausbildungsstätte. Vor und nach den Ausbildungsblöcken arbeiten die Auszubildenden etwa 19 Wochen im Betrieb. Inhalte: (siehe Lernfelder)
Im zweiten Jahr befinden sich die Auszubildenden in der Fachstufe I. Dieses zweite Jahr findet
in Mölln in einer besonderen Form statt. Zur Intensivierung der Ausbildung findet zu Beginn
des 2. Ausbildungsjahres ein dreiwöchiger Ausbildungsblock in Form einer Lernortkooperation
(LOK)
Im dritten Jahr befinden sich die Auszubildenden in der Fachstufe II. Der Berufsschulunterricht umfasst einen Tag und die betriebliche Ausbildung vier Tage pro Woche. Hinzu kommen etwa vier Wochen überbetriebliche Ausbildung in der ÜAS. Insgesamt ergeben sich damit im dritten Ausbildungsjahr eine Berufsschulzeit von 8 Wochen, eine ÜAS-Zeit von 4 Wochen und eine betriebliche Ausbildungszeit von 40 Wochen.
Gesellenprüfung und Berufsschulabschluss
Am Ende des dritten Ausbildungsjahres finden die theoretische und die praktische Abschlussprüfung durch den von der Handwerkskammer berufenen Prüfungsausschuss statt. Auszubildende, die alles bestanden haben, erhalten einen Gesellenbrief und ein Berufsschulabschlusszeugnis. Die Berufsschule kann unter bestimmten Voraussetzungen Abschlüsse erteilen, die dem Haupt- oder Realschulabschluss gleichwertig sind und den Besuch weiterführender Schulen ermöglichen.
Weiterbildung
Nach zwei bis drei Jahren Berufspraxis auf der Baustelle ist der Besuch einer Meisterschule
oder einer Technikerschule möglich, die mit der Meisterprüfung bzw. der Technikerprüfung
abschließen.
Weitere Aufstiegsmöglichkeiten (zum Teil mit dem Besuch von Kursen verbunden) sind
Vorarbeiter und Polier.